Kindes- und Erwachsenenschutz
Die für unser Verbandsgebiet zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB):
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Telefon 031 635 20 50
Telefax 031 635 20 99
www.be.ch/kes
tdzb09qb3tDG15jY2-Xf0t6b19Cb1t0@nospam
Wir informieren, beraten und helfen bei...
- der Suche nach Rat und Unterstützung vor, während und nach der Scheidung, wenn Kinder und Jugendliche involviert sind (Kindesschutz).
- Fragen im Zusammenhang mit Pflege- und Adoptivkindern
- Konflikten zwischen Jugendlichen und Eltern, insbesondere wenn es um nicht behördliche Fremdplatzierungen geht
- Anliegen von Betagten oder Behinderten, die ihre Interessen nicht mehr wahrnehmen können
- Fragen im Zusammenhang mit Alimenten von Kindern und Erwachsenen
Weitere Aufgaben von uns sind...
- Einleiten von Kindesschutzmassnahmen
- Bearbeiten von Gefährdungsmeldungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Auftrag KESB
- Führen von Beistandschaften im Auftrag der KESB
- Hilfe bei Heim- und Familienplatzierungen
- Erstellen von Kinderzuteilungsberichten bei Trennungen und Scheidungen
- Einvernehmliche Abänderung von Unterhaltsverträgen
- Beratung betreffend gemeinsame elterliche Sorge
- Vertretung von Minderjährigen in Prozessverfahren zur Feststellung der Vaterschaft im Auftrag KESB
- Erteilen von Pflegeplatzbewilligungen
Unsere Beratungen sind kostenlos und unterliegen dem Amtsgeheimnis.